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Barrierefreiheit: Wann sie Pflicht ist – und wann sie sich lohnt

Barrierefreiheit gilt vielen als Pflichtübung für Behörden – oder als teures Extra, das kaum jemand bemerkt. Dabei betrifft sie immer mehr Schweizer KMU direkt. Dieser Artikel zeigt, wer ab wann verpflichtet ist, was der European Accessibility Act ändert und warum barrierefreie Websites allen Besuchern nützen.

Noël Bossart
Noël Bossart
Aktualisiert: 19. Juni 2026 · 7 Min. Lesezeit
3D-Render einer coralfarbenen Rampe, die neben einer cremefarbenen Treppe zur selben Plattform ansteigt — Sinnbild für barrierefreie Websites, die allen denselben Zugang bieten
Inhalt
Auf einen Blick
  • Privatfirmen in CH: heute meist noch freiwillig
  • EAA gilt seit Juni 2025 für EU-Geschäft
  • BehiG-Revision zielt auf Anfang 2027
  • WCAG-Level AA ist der praktische Standard
  • Barrierefrei hilft SEO und allen Nutzern

Was Barrierefreiheit auf der Website bedeutet

Eine barrierefreie Website lässt sich von allen Menschen nutzen – auch von solchen mit Seh-, Hör-, Motorik- oder kognitiven Einschränkungen. Sie funktioniert mit Screenreader, Tastatur und Sprachsteuerung, nicht nur mit Maus und gutem Augenlicht.

Der Begriff meint keine separate Spezialversion der Seite. Gemeint ist eine Website, die von Anfang an für unterschiedliche Wahrnehmung und Bedienung gebaut ist.

In der Praxis bedeutet das: Wer Barrierefreiheit ernst nimmt, baut sauberer. Klare Struktur, lesbare Kontraste und verständliche Sprache helfen am Ende allen – nicht nur Menschen mit Behinderung.

Wer in der Schweiz wirklich verpflichtet ist

Die Rechtslage in der Schweiz ist enger, als viele denken – und zugleich weniger streng, als manche behaupten. Massgeblich ist das Behindertengleichstellungsgesetz, kurz BehiG.

Das BehiG verpflichtet heute vor allem den Bund, bundesnahe Betriebe und öffentliche Stellen. Ihre digitalen Angebote müssen zugänglich sein. Private Unternehmen sind aktuell meist nicht direkt erfasst.

Für ein KMU ohne öffentlichen Auftrag heisst das: Barrierefreiheit ist in der Schweiz heute meist eine freiwillige Entscheidung – noch.

Gut zu wissen

Der Bundesrat hat Ende 2024 eine Revision des BehiG ans Parlament überwiesen. Geplant ist, dass ab Anfang 2027 auch private Anbieter öffentlich zugänglicher Dienstleistungen barrierefrei werden müssen – etwa Onlineshops oder Buchungsplattformen. Der genaue Geltungsbereich wird im Parlament noch verhandelt. Dies ist eine Einordnung, keine Rechtsberatung.

European Accessibility Act: Wenn EU-Kunden bei euch kaufen

Für Unternehmen mit EU-Geschäft kommt der entscheidende Hebel nicht aus Bern, sondern aus Brüssel. Der European Accessibility Act, kurz EAA, ist seit dem 28. Juni 2025 in Kraft.

Der EAA verlangt Barrierefreiheit für viele digitale Produkte und Dienste, die in der EU angeboten werden. Dazu zählen Onlineshops, Banking, E-Books und Buchungssysteme. Entscheidend ist der Absatzmarkt, nicht der Firmensitz.

Verkauft ein Schweizer Unternehmen an Kundschaft in der EU, kann es deshalb betroffen sein. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden und höchstens zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme.

Für mittelgrosse Schweizer KMU mit EU-Geschäft gilt damit: Die Pflicht beginnt nicht erst 2027, sondern heute.

Achtung

Der häufigste Irrtum: Ein Firmensitz in der Schweiz bedeute, der EAA greife nicht. Das stimmt nicht. Massgeblich ist, wo eure Kundschaft kauft. Wer aktiv EU-Kunden bedient, fällt unter die EU-Regeln – unabhängig vom Standort in Zürich oder Zug.

Wofür WCAG steht – und welches Level zählt

Sobald es konkret wird, führt kein Weg an den WCAG vorbei. Die Web Content Accessibility Guidelines sind der internationale Standard für barrierefreie Websites – und die Grundlage, auf die sich BehiG und EAA stützen.

Vereinfacht gesagt sind die WCAG eine Sammlung prüfbarer Kriterien dafür, wie zugänglich eine Website ist. Für euch bedeutet das eine gemeinsame Messlatte statt Bauchgefühl.

Die Richtlinien kennen drei Stufen: A, AA und AAA. Stufe A ist das Minimum, AAA das Maximum für Spezialfälle. In der Praxis ist AA der relevante Zielwert – darauf verweisen auch die meisten gesetzlichen Vorgaben.

Level A Level AA Level AAA
Anspruch Grundzugang Praxis-Standard Maximum für Spezialfälle
Typisches Beispiel Alt-Texte vorhanden Ausreichende Farbkontraste Gebärdensprache bei Videos
Für KMU Minimum Realistisches Ziel Selten nötig
Gesetzlicher Bezug zu wenig BehiG und EAA zielen hierauf nicht gefordert

AA ist für die meisten Schweizer KMU der sinnvolle Zielwert. Stand: Mai 2026.

Was Barrierefreiheit konkret bedeutet

Barrierefreiheit klingt abstrakt, besteht aber aus überschaubaren, handfesten Bausteinen. Die meisten davon fallen Besuchern ohne Einschränkung gar nicht auf. Fehlen sie, schliessen sie aber Menschen aus.

Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Treuhandbüro stellt Formulare online, die sich nur mit der Maus ausfüllen lassen. Wer auf die Tastatur angewiesen ist, kommt nicht durch. Ein anderes: Ein Hotel nutzt hellgrauen Text auf weissem Grund – elegant, aber für viele schlicht unlesbar.

Die wichtigsten Bereiche im Überblick:

Farbkontraste

  • Text und Hintergrund klar unterscheidbar
  • Mindestverhältnis 4.5:1 für normalen Text

Tastaturbedienung

  • Alle Funktionen ohne Maus erreichbar
  • Sichtbarer Fokus beim Durchklicken

Alt-Texte

  • Bilder mit beschreibendem Text
  • Screenreader können Inhalte vorlesen

Struktur & Lesbarkeit

  • Saubere Überschriften-Hierarchie
  • Semantisches HTML statt reiner Optik
  • Kurze, klare Sätze
  • Keine Information allein über Farbe

Formulare

  • Beschriftete Felder
  • Verständliche Fehlermeldungen

Warum Templates und Baukästen oft scheitern

Viele Websites sind nicht aus bösem Willen unzugänglich, sondern wegen ihrer Bauweise. Genau hier zeigen sich die Grenzen plattformbasierter Bauweise.

Baukästen und Page-Builder erzeugen ihren Code automatisch. Das Ergebnis sieht im Browser sauber aus, besteht im Hintergrund aber oft aus verschachtelten, bedeutungslosen Bausteinen. Screenreader und Tastatur finden darin schwer Halt.

Das heisst nicht, dass jede Baukasten-Seite unzugänglich ist. Aber je mehr eine Plattform Struktur und Code versteckt, desto schwerer wird sauberes barrierefreies Arbeiten. Wer einen Baukasten nutzt, sollte früh die Barrierefreiheit mit Squarespace prüfen. Bei jeder Plattform gilt: Grenzen früh klären, nicht erst bei der Neugestaltung.

Umgekehrt gilt: Eine von Grund auf sauber gebaute Seite mit semantischem HTML ist meist schon zu einem grossen Teil zugänglich, ohne dass es zusätzlich kostet.

Aus der Praxis

Wer eine bestehende Baukasten-Seite nachrüsten will, stösst oft an Grenzen, die sich nicht im Editor beheben lassen. Häufig ist ein sauberer Neuaufbau am Ende günstiger als das dauerhafte Flicken an generiertem Code.

Barrierefreiheit und SEO: dieselbe Grundlage

Barrierefreiheit und Suchmaschinen-Optimierung verfolgen unterschiedliche Ziele, teilen aber dasselbe Fundament. Was einen Screenreader führt, hilft auch Google.

Saubere Überschriften, beschreibende Alt-Texte, sinnvolle Linktexte und schnelle Ladezeiten zahlen auf beides ein. Eine barrierefreie Seite ist deshalb selten schlechter für SEO – meist ist sie besser.

Wer ohnehin die barrierefreie Website optimieren lässt, bekommt bessere Rankings oft als Nebeneffekt mit. Das macht den Aufwand leichter zu rechtfertigen.

Was es kostet – nachgerüstet oder von Anfang an

Die ehrliche Antwort: Es kommt darauf an, wann ihr ansetzt. Barrierefreiheit von Beginn an mitzudenken kostet wenig zusätzlich. Sie nachträglich in eine fertige Seite zu pressen, kann teuer werden.

Der Unterschied liegt nicht im Design, sondern in der Grundstruktur. Wer sie früh richtig anlegt, spart sich später aufwendige Korrekturen.

Von Anfang an Nachgerüstet
Aufwand Gering, Teil des Bauprozesses Hoch, oft Umbau nötig
Grundlage Sauberes Fundament Korrekturen an generiertem Code
Nebeneffekt Bessere SEO inklusive Korrekturen ohne Mehrwert
Empfehlung Standard bei jedem Neubau Nur wenn Neubau nicht möglich

Barrierefreiheit selbst prüfen: drei schnelle Checks

Ihr müsst keine Fachperson sein, um den groben Zustand eurer Website einzuschätzen. Drei einfache Tests geben in wenigen Minuten ein erstes Bild. Eine vollständige Prüfung ersetzen sie nicht – als Einstieg reichen sie.

Der schnelle Selbst-Check

  • Lighthouse: in Chrome unter «Prüfen» den Accessibility-Score ansehen
  • WAVE oder axe: Browser-Erweiterung installieren und Seite scannen
  • Tastatur-Test: Seite nur mit der Tab-Taste bedienen – kommt ihr überall hin?
  • Kontrast prüfen: ist heller Text auf hellem Grund noch lesbar?
  • Bilder kontrollieren: haben wichtige Bilder beschreibende Alt-Texte?

Findet ihr dabei mehrere Probleme, lohnt sich eine gründlichere Analyse. Eine kostenlose Barrierefreiheits-Beratung hilft, die Funde einzuordnen und Prioritäten zu setzen.

Noël Bossart
Expertentipp Von Noël Bossart

Macht zuerst den Tastatur-Test. Er kostet zwei Minuten und deckt mehr auf als jeder automatische Scan. Wenn ihr mit der Tab-Taste nicht durch euer Kontaktformular kommt, tut es ein Teil eurer Besucher auch nicht – und ihr verliert echte Anfragen.

Was KI dabei kann – und was nicht

KI-Werkzeuge versprechen, Barrierefreiheit automatisch zu lösen. Sie helfen – aber sie ersetzen die Sorgfalt nicht.

Automatische Prüftools wie Lighthouse oder axe finden nur einen Teil der Probleme. Schätzungen gehen von rund 30 bis 40 Prozent der WCAG-Kriterien aus, die sich überhaupt maschinell testen lassen. Den Rest – verständliche Sprache, sinnvolle Alt-Texte, logische Bedienung – beurteilt am Ende ein Mensch.

KI kann gute Entwürfe für Alt-Texte liefern oder erste Schwachstellen aufspüren. Das spart Zeit. Die Verantwortung dafür, dass die Seite wirklich nutzbar ist, bleibt aber bei euch.

Sogenannte Accessibility-Overlays – Widgets, die per Klick alles barrierefrei machen sollen – halten dieses Versprechen meist nicht. Sie kaschieren Symptome, statt die Grundlage zu reparieren.

Fazit: Pflicht heute, Vorteil immer

Barrierefreiheit ist für viele Schweizer KMU noch keine gesetzliche Pflicht – aber das ändert sich. Der EAA greift heute bei EU-Geschäft, die BehiG-Revision zielt auf 2027.

Wichtiger als die Frage nach der Pflicht ist die nach dem Nutzen. Eine zugängliche Website erreicht mehr Menschen, rankt tendenziell besser und wirkt sorgfältig gebaut.

Wer heute eine neue Website bauen lässt, sollte Barrierefreiheit von Anfang an mitdenken. Das kostet wenig zusätzlich und erspart teure Korrekturen. Und wer unsicher ist, wo die eigene Seite steht, klärt das am besten mit einem nüchternen Blick von aussen.

Quellen

  1. WCAG 2.2 – Richtlinien für barrierefreie WebinhalteW3C
  2. WCAG-Übersicht der Web Accessibility InitiativeW3C WAI
  3. Barrierefreiheit lernenweb.dev
Noël Bossart, Gründer von Noevu
Barrierefreiheit eurer Website klären

Unsicher, ob eure Seite zugänglich ist und welche Pflichten gelten? Ein kurzes Gespräch ordnet den Status ein und zeigt die nächsten Schritte.

Häufig gestellte Fragen

Ist Barrierefreiheit für Schweizer KMU gesetzlich Pflicht?

Für rein private KMU ohne öffentlichen Auftrag heute meist nicht direkt. Das BehiG verpflichtet vor allem den Bund und öffentliche Stellen. Wer aber Produkte oder Dienste an EU-Kunden verkauft, kann seit Juni 2025 unter den European Accessibility Act fallen. Zusätzlich ist in der Schweiz eine BehiG-Revision für 2027 geplant. Dies ist eine Einordnung, keine Rechtsberatung.

Was bedeutet WCAG-Level AA konkret?

AA ist die mittlere von drei WCAG-Stufen und gilt als praktischer Standard. Sie verlangt unter anderem ausreichende Farbkontraste, vollständige Tastaturbedienung und beschreibende Alt-Texte. Die meisten gesetzlichen Vorgaben orientieren sich an diesem Level. AAA ist nur für Spezialfälle nötig.

Kann ich meine bestehende Website nachträglich barrierefrei machen?

Oft ja, aber der Aufwand hängt stark von der Bauweise ab. Sauber gebaute Seiten lassen sich meist gezielt verbessern. Bei Baukasten-Seiten mit automatisch erzeugtem Code stösst man dagegen schnell an Grenzen. In solchen Fällen ist ein Neuaufbau manchmal günstiger als dauerhaftes Nachbessern.

Reicht ein Accessibility-Overlay oder Widget?

Meist nicht. Overlays versprechen Barrierefreiheit per Knopfdruck, reparieren aber nur die Oberfläche. Die eigentlichen Probleme im Aufbau der Seite bleiben bestehen, und viele Betroffene wie Fachleute raten von solchen Widgets ab. Verlässlicher ist ein sauberes Fundament.

Hilft Barrierefreiheit auch beim SEO?

Ja, beide teilen dasselbe technische Fundament. Saubere Überschriften, gute Alt-Texte, klare Linktexte und schnelle Ladezeiten helfen Screenreadern und Suchmaschinen gleichermassen. Eine barrierefreie Seite ist deshalb in der Regel auch für die Sichtbarkeit von Vorteil.

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