Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragszweck
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Noevu GmbH, im Folgenden als „Leistungserbringer“ bezeichnet, und deren Kunden, im Folgenden als „Kunde“ bezeichnet. Sie gelten für alle Dienstleistungen, die die Noevu GmbH im Rahmen von Beratungs- und Entwicklungsprojekten erbringt. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie ausdrücklich und schriftlich von Noevu GmbH anerkannt wurden.
Noevu GmbH stellt seinen Kunden umfangreiches Fachwissen und jahrelange Erfahrung in den Bereichen Webentwicklung und digitale Innovation zur Verfügung. Ziel ist es, Sie in Ihren digitalen Projekten zu beraten (Beratung, Artikel 2), Ihnen strategische Orientierung zu bieten und massgeschneiderte Lösungen in der Webentwicklung zu erbringen. Dies umfasst die Konzeption, Entwicklung und Umsetzung von Webanwendungen und Websites, die genau auf die Bedürfnisse und Ziele Ihres Unternehmens zugeschnitten sind (Dienstleistungen, Artikel 3.1. bis 3.5). Unsere Dienstleistungen sind darauf ausgerichtet, Ihr Unternehmen mit effizienten, kundenorientierten Web-Lösungen zu unterstützen, die nicht nur den Anforderungen der heutigen digitalen Landschaft gerecht werden, sondern auch einen positiven sozialen Impact generieren.
2. Beratung
2.1. Honorar für Beratungsleistungen
Die vom Kunden angenommenen Beratungs- und monatlichen Service-Angebote des Leistungserbringers fallen unter diesen Vertrag.
Der Leistungserbringer verpflichtet sich, den Kunden umgehend zu informieren, sobald die vorab festgelegte Anzahl an Basisstunden überschritten wird. Stunden, die über dieses Kontingent hinausgehen, werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Bezahlung der Basispauschale erfolgt monatlich im Voraus.
Vergütungen, die über die Pauschale hinausgehen, sowie Auslagen gemäss Artikel 5.2, sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserhalt zu begleichen.
3. Dienstleistungen
3.1 Dienstleistungspreis
Der Preis der Dienstleistung basiert auf der Offerte des Leistungserbringers.
Mit der Unterzeichnung der Offerte wird eine Anzahlung von 50% des Preises fällig. Der Restbetrag ist bei Abschluss der Dienstleistung zu entrichten. Bei einseitigem Projektabbruch durch den Kunden ist der vollumfängliche Preis sofort fällig.
Im Falle eines Zahlungsverzugs ist der Leistungserbringer berechtigt, Mahngebühren sowie Verzugszinsen in Höhe von 10% zu berechnen.
3.2 Leistungsbeschreibung
Die Dienstleistungen werden in der Offerte oder in den vom Leistungserbringer unterzeichneten Pflichtenheften definiert. Diese Dokumente sind integraler Bestandteil des Vertrages und definieren zugleich den Umfang der Gewährleistungspflicht des Leistungserbringers.
3.3 Lieferung
Der Leistungserbringer verpflichtet sich, die Dienstleistungen innerhalb der in der Offerte festgelegten Frist umzusetzen.
Die zugesicherte Lieferfrist gilt unter folgenden Bedingungen:
Der Kunde stellt dem Leistungserbringer alle für die Realisierung des Projekts erforderlichen Unterlagen gemäss dem Zeitplan, der beim Kickoff festgelegt wurde, zur Verfügung.
Der Kunde entscheidet sich innerhalb von 48 Stunden für einen der präsentierten Grafikentwürfe.
Der Kunde überschreitet nicht die in jeder Offerte festgelegte Anzahl an Iterationen.
Wird der ursprünglich vereinbarte Liefertermin aufgrund einer Mitwirkungspflichtverletzung des Kunden nicht eingehalten, verschiebt sich die Lieferfrist automatisch um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Nachfrist.
Verzögerungen, die durch verspätete Mitwirkung des Kunden entstehen, können zu zusätzlichen Kosten führen, die vom Kunden zu tragen sind.
Im Falle eines Zahlungsverzugs des Kunden ist der Leistungserbringer berechtigt, die Arbeiten am Projekt bis zur Begleichung der offenen Forderungen auszusetzen.
3.4 Iteration und Änderungen
Der Kunde ist berechtigt, im Rahmen des gemäss Artikel 3.2 vereinbarten Leistungsumfangs kleinere Änderungen und Korrekturen an den Ergebnissen der Dienstleistung ohne zusätzliche Kosten zu verlangen (Iteration).
Die Anzahl der Iterationen ist in der Offerte genau festgelegt.
Jede zusätzliche Iteration wird vom Leistungserbringer mit 195 CHF pro Stunde (zzgl. MWST) berechnet.
Jede Änderung oder Korrektur, die eine Anpassung des vereinbarten Leistungsumfangs nach sich zieht, kann zu einer Anpassung des Dienstleistungspreises führen und bedarf der Zustimmung des Leistungserbringers.
3.5. Geistiges Eigentum
Die Rechte am geistigen Eigentum an den Ergebnissen der vom Leistungserbringer erbrachten Dienstleistungen gehen nach der vollständigen Bezahlung aller mit der Dienstleistung verbundenen Rechnungen auf den Kunden über. Dies gilt vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in den Offerten. Zudem kann der Leistungserbringer Elemente (Musik, Fotos oder Videos) verwenden, die urheberrechtlich geschützt sind und Dritten gehören.
4. Wiederkehrende Leistungen
4.1. Honorar für Hosting und Service-Pakete
Unsere kontinuierlichen Service-Pakete werden zu einem vergünstigten Preis angeboten und umfassen wiederkehrende Dienstleistungen, die in Ihrer Offerte detailliert beschrieben sind. Diese Dienstleistungen sind auf eine maximale Stundenzahl oder ein definiertes Leistungskontingent innerhalb des vereinbarten Abrechnungszeitraums (z. B. monatlich oder jährlich) begrenzt. Sollte der tatsächliche Bedarf diese Vorgaben überschreiten, erstellt der Leistungserbringer eine entsprechende Zusatzofferte.
Mit den Service-Paketen profitieren Sie von vergünstigten Preisen im Vergleich zu unserem Standard-Stundensatz. Nicht genutzte Stunden oder Leistungsguthaben innerhalb des vereinbarten Abrechnungszeitraums verfallen am Ende dieses Zeitraums. Eine Erstattung oder Übertragung ungenutzter Leistungen auf nachfolgende Zeiträume ist ausgeschlossen. Ebenso führt nicht genutztes Guthaben nicht zu einer Minderung des vereinbarten Preises.
4.2. Dauer und Kündigung der Service-Pakete
Die kontinuierlichen Service-Pakete können von beiden Vertragsparteien mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende eines beliebigen Abrechnungszeitraums gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Bei Verträgen mit einer festen Laufzeit ist eine Kündigung frühestens zum Ende der vereinbarten Laufzeit möglich.
5. Für sämtliche Leistungen
5.1 Referenzen und Fallstudie
Mit der Annahme unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihr Projekt als Referenz auf unserer Website und in Marketingmaterialien präsentieren. Dies umfasst eine Projektbeschreibung, Bilder der Lösungen, Kundenfeedbacks sowie relevante Erfolgskennzahlen wie höhere Verweildauer, CTA-Klicks oder gestiegene Verkäufe sowie einen Link zur Website. Die Daten zur Erfolgsmessung entnehmen wir direkt aus den Dashboards der Webseite, stets unter Wahrung der Vertraulichkeit und ausschliesslich zur Veranschaulichung des Projekterfolgs. So machen wir den Mehrwert unserer Lösungen sichtbar und stärken die Glaubwürdigkeit unserer Dienstleistungen. Der Kunde kann gegen eine Entschädigung von 50% des entsprechenden Honorars oder Dienstleistungspreises den Leistungserbringer dazu verpflichten, auf dieses Recht zu verzichten.
5.2 Auslagen
Die gewöhnlichen Auslagen und Spesen (inklusive Reisen innerhalb der Standorte des Leistungserbringers) sind vom Leistungserbringer zu tragen. Aussergewöhnliche Kosten, die über die gewöhnlichen Ausgaben hinausgehen oder ausserhalb der Städte Genf, Bern oder Zürich anfallen, gehen zu Lasten des Kunden und werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Der Leistungserbringer verpflichtet sich, den Kunden frühzeitig über eventuelle aussergewöhnliche Kosten zu informieren. Bahnreisen innerhalb der Schweiz werden zum Preis eines Fahrscheins 1. Klasse zum Tarif mit Halbtags-Abonnement verrechnet; Autofahrten zu CHF 1/km. Die (aussergewöhnlichen) Kosten sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsempfang zu begleichen.
5.3 Gewährleistung und Haftung
Für Beratungsleistungen (inklusive Abos und wiederkehrende Service-Dienstleistungen) schliesst der Leistungserbringer jegliche Gewährleistung aus, insbesondere wird kein Erfolg garantiert.
Bei der Erbringung von Dienstleistungen beschränkt sich die Gewährleistung auf die Leistungsbeschreibung gemäss Artikel 3.2. Jede weitergehende Gewährleistung wird ausdrücklich ausgeschlossen.
5.4. Untervergabe
Der Leistungserbringer ist befugt, die Erbringung der Dienstleistungen sowie Beratungsdienstleistungen vollständig oder teilweise an Dritte zu übergeben.
5.5. Anstellung eines Mitarbeiters des Leistungserbringers
Sofern ein Mitarbeiter des Leistungserbringers während der Vertragslaufzeit und für 12 Monate nach Vertragsende vom Kunden angestellt wird, ist eine Pauschalentschädigung von 80’000 CHF zzgl. Mehrwertsteuer fällig. Dies entbindet den Angestellten nicht von seinen Verpflichtungen gegenüber dem Leistungserbringer.
5.6. Verzug
Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszinsen von 10%.
Mit der Kündigung des Vertrages werden alle Forderungen des Leistungserbringers sofort fällig.
5.7. Vertraulichkeit
Der Leistungserbringer wahrt die Interessen des Kunden und behandelt als vertraulich gekennzeichnete Informationen entsprechend.
5.8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand:
Dieser Vertrag unterliegt dem Schweizer Recht.
Gerichtsstand ist Dübendorf, Schweiz.
Stand, 9. Juli 2025